Kautionsabrechnung erstellen: abrechnen statt nur zurückzahlen
Das Mietverhältnis ist beendet, die Wohnung ist zurück — und jetzt steht die Kautionsabrechnung an: die Aufstellung, mit der Sie zeigen, was mit der hinterlegten Kaution (der Sicherheit aus dem Beginn des Mietverhältnisses) geschieht. Viele Vermieterinnen und Vermieter suchen an dieser Stelle nach einem „Muster". Das ist verständlich — aber eine leere Vorlage nimmt Ihnen genau die zwei Dinge nicht ab, die wirklich Zeit kosten: das Rechnen und das saubere Aufschlüsseln.
Dieser Ratgeber erklärt kurz, was in eine Kautionsabrechnung gehört und wie Sie sie in wenigen Minuten erstellen.
Was eine Kautionsabrechnung leistet
Eine Kautionsabrechnung stellt gegenüber:
- Was Sie zurückgeben: die Kaution selbst, in der Regel zuzüglich der Zinsen, die das hinterlegte Geld erwirtschaftet hat.
- Was Sie einbehalten möchten: offene, berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis — und am Ende den Saldo (den Betrag, der ausgezahlt wird oder noch offen ist).
Damit das nachvollziehbar ist, sollte die Abrechnung jede Position einzeln ausweisen und am Ende rechnerisch aufgehen. Genau hier rechnet und formatiert Schnellvermieter für Sie; die rechtliche Bewertung der einzelnen Positionen bleibt bei Ihnen.
Ein Eckpunkt, der häufig gesucht wird: die Jahresfrist
Ersatzansprüche der Vermieterseite wegen Beschädigung oder missbräuchlicher Abnützung der Bestandsache (also wegen Schäden an der Wohnung, die über die normale Abnützung hinausgehen) sind binnen eines Jahres nach Rückstellung des Bestandgegenstands gerichtlich zu fordern; sonst erlischt das Recht (§ 1111 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch [ABGB]).
<!-- ANCHORED: § 1111 ABGB — Ersatz "längstens binnen Einem Jahre nach Zurückstellung des Bestandstückes gerichtlich fordern; sonst ist das Recht erloschen" (at-abgb-bestandrecht.txt L40–45; facts pack 2026-07-08) -->Das ist ein enges Zeitfenster — und die Frist wahrt nur die gerichtliche Geltendmachung, nicht die Abrechnung selbst. Ein Grund mehr, die Abrechnung zügig und sauber aufzustellen.
Die Regeln zur Kaution selbst (Veranlagung und Rückforderung) sind in § 16b Mietrechtsgesetz (MRG) verankert. Ob § 16b MRG auf ein konkretes Mietverhältnis anwendbar ist, hängt vom Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ab (§ 1 MRG); das beurteilen Sie selbst.
<!-- ANCHORED: § 16b MRG regelt die fruchtbringende Veranlagung samt Verzinsung (Abs. 1) und die unverzügliche Rückstellung/Rückforderung, Einbehalt nur für berechtigte Forderungen (Abs. 2–4). Eine Obergrenze der Kautionshöhe regelt § 16b MRG NICHT (6 Ob 13/08t verneint gesetzliche Vorschriften über die Höhe einer Mieterkaution) — daher "Höhe" aus der Aufzählung gestrichen. at-mrg.txt L995–1020; facts pack 2026-07-08 --> Diese Punkte sind Eckdaten zurOrientierung, keine rechtliche Beratung — Schnellvermieter gibt keine rechtliche Bewertung Ihres Falls ab.
Warum eine leere Vorlage selten reicht
- Rechnen müssen Sie selbst. Kaution plus Zinsen, minus Einbehalte, ergibt den Saldo — in einer leeren Vorlage rechnen Sie das von Hand und tippen jede Summe ein.
- Formatierung verrutscht. Sobald Positionen dazukommen, geraten Spalten und Summen durcheinander.
- Vollständigkeit ist Glückssache. Eine statische Vorlage erinnert Sie nicht daran, welche Felder noch fehlen.
So macht es Schnellvermieter
- Sie geben Kaution, Zinsen und Ihre Einbehalte als einzelne Positionen ein.
- Das Tool rechnet den Saldo aus und stellt alles übersichtlich gegenüber.
- Sie erhalten ein fertiges PDF zum Ausdrucken oder Versenden.
Das Ganze läuft ohne Registrierung und ohne Kundenkonto — pro Dokument, ohne Abo.
Kautionsabrechnung nicht von Hand rechnen und formatieren? Schnellvermieter übernimmt die Berechnung und erstellt das fertige PDF aus Ihren Angaben — ohne Registrierung, ohne Abo. Jetzt Kautionsabrechnung erstellen
Stand: 12. Juli 2026 — Rechtslage zu § 16b MRG unverändert seit 1. Juli 2010 (BGBl. I Nr. 29/2010), § 1111 ABGB Stammfassung. Primärquellen im RIS: § 16b MRG · § 1111 ABGB.
<!-- ANCHOR-REF: § 16b MRG + § 1111 ABGB — RIS-Deeplinks klick-verifiziert 2026-07-12 (HTTP 200, korrekte Einzelnorm: MRG § 16b gültig ab 01.07.2010 idF BGBl. I Nr. 29/2010; ABGB § 1111 Stammfassung, Jahresfrist-Wortlaut bestätigt). Volltext-Anker oben im Artikel. -->Schnellvermieter rechnet und formatiert; die rechtliche Bewertung liegt bei der Vermieterin oder dem Vermieter. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufig gestellte Fragen
- Brauche ich überhaupt noch ein Muster?
- Nein. Das Muster ist nur die leere Form. Schnellvermieter führt Sie durch die nötigen Angaben und liefert direkt das gerechnete PDF.
- Rechnet das Tool die Zinsen aus?
- Sie tragen die angefallenen Zinsen ein; das Tool verrechnet sie mit der Kaution und den Einbehalten zum Saldo. Welche Zinsen anzusetzen sind, beurteilen Sie selbst.
- Was, wenn die Betriebskostenabrechnung noch aussteht?
- Ob sich im Hinblick auf eine noch offene Betriebskostenabrechnung ein Einbehalt eines Teils der Kaution rechtfertigen lässt und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab und ist im Zweifel mit rechtlicher Beratung zu klären. Schnellvermieter nimmt hier keine Bewertung vor, sondern rechnet nur die Beträge, die Sie eingeben.
- Werden meine Daten gespeichert?
- Es gibt kein Konto und keine Newsletter-Anmeldung. Ihre Eingaben dienen nur dazu, Ihr PDF zu erstellen.
- Gilt das auch für Gewerbemiete oder mehrere Gebäude?
- Nein. Schnellvermieter ist für die private Wohnraumvermietung gedacht.